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Wichtige Änderung bei der Anerkennung von Abschlüssen aus Nicht-EU-Staaten seit 1. April 2025:
Alle Erstanträge auf Approbation oder Berufstätigkeit in Hessen für Antragstellende aus Nicht-EU-Staaten (Drittstaaten) werden seit dem 1. April 2025 zunächst vom Pflegequalifizierungszentrum (PQZ) Hessen gesichtet. Das PQZ-Team hilft Ihnen bei der Vervollständigung Ihrer Unterlagen und leitet sie anschließend an das HLfGP weiter.
Bitte senden Sie Ihren Antrag direkt an das PQZ!
Weitere Infos und Kontaktdaten finden Sie hier:
Alle Erstanträge auf Approbation oder Berufstätigkeit (aus Nicht-EU-Staaten) in Hessen
Antrag auf Approbation
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